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Wahlbüro / Stimmenzähler

Das Volk wählt auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zwei Stimmenzähler und zwei Stimmenzähler-Ersatzmitglieder. Diese amten in erster Linie an der Einwohnergemeinde. Im weiteren werden sie bei Wahlen und Abstimmungen im Wahlbüro eingesetzt.

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Wahlbüro / Stimmenzähler
Oberdorfstrasse 222
5325 Leibstadt
Tel. 056 267 63 40
gemeindekanzlei@full-reuenthal.ch

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