Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
Wahlbüro
Das Volk wählt auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zwei Stimmenzähler und zwei Stimmenzähler-Ersatzmitglieder. Diese amten in erster Linie an der Einwohnergemeinde. Im weiteren werden sie bei Wahlen und Abstimmungen im Wahlbüro eingesetzt.
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