Die Gemeindeversammlung ist ein Organ in den meisten kleinen politischen Gemeinden der Schweiz, was für 90 % aller Gemeinden des Landes zutrifft (auch Städte mit fast 20'000 Einwohnern besitzen sie).
Sie findet typischerweise in einem grossen Saal statt. Die ordentliche Versammlung findet meistens zweimal pro Jahr statt.
Geleitet wird die Gemeindeversammlung in den meisten Kantonen durch den Gemeindepräsidenten (oder je nach Kanton Gemeindeammann oder Gemeindehauptmann). Nur im Kanton Bern wird für diese Aufgabe ein spezieller Gemeindeversammlungspräsident für eine feste Amtsdauer gewählt.
In Full-Reuenthal leitet die Gemeindeversammlung der Gemeindeammann Urs Kaufmann.
| Aufgaben: | Sie ist die Legislative der Gemeinde und nur für Wahlen, grössere finanzielle Ausgaben oder für Änderungen des Gemeindereglements wird die gesamte Bevölkerung zur Urnenabstimmung aufgerufen. |
| Kompetenzen: | Sie bewilligt das Budget und die Rechnung der Gemeindeverwaltung, und die Gemeindeversammlung ist der Ort, wo die Einwohner lebhaft über Projekte und Anträge debattieren. Personen können während der Versammlung sogar auf mündliche Weise einen Antrag stellen. Kontrovers sind Gemeindeversammlungen, weil sie bei Einbürgerungen eine entscheidende Rolle spielen; siehe dazu den Artikel Schweizer Bürgerrecht. Es ist normal, dass in Gemeindeversammlungen gerade mal wenige hundert Menschen erscheinen - auch wenn dies gerade nur 5 % der stimmberechtigten Einwohner entsprechen sollte. In grossen Gemeinden übernimmt ein Parlament die Funktion der Gemeindeversammlung. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger die ihren Haupt-Wohnsitz in der Gemeinde haben. |
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