Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
Bei erreichen des ordentlichen Rentenalters. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Folgemonats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Bemerkungen: Es ist ein Rentenvorbezug sowie ein Rentenaufschub möglich. [Gemeindezweigstelle-SVA]
Für Registerauszüge wie Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesschein, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis usw. wenden Sie sich an das regionale Zivilstandsamt Leuggern.
RZA Leuggern Schulweg 1 5316 Leuggern Tel.: 056 268 60 52 Fax: 056 268 60 53 E-Mail: rza@leuggern.ch Öffnungszeiten Mo – Fr 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Di 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr [Zivilstandsamt Leuggern]
Die selbstgeleistete Arbeit (Eigenleistung) kann nicht abgezogen werden. Das Material, welches dafür benötigt wurde, kann vom Einkommen als Unterhalt abgezogen werden. [Steueramt]
Für unselbständig Erwerbende am 31. März. Steuerpflichtige mit Abgabetermin 31. März erhalten auf mündliches oder schriftliches Gesuch hin eine Fristerstreckung bis maximal zum 30. Juni zugestanden. [Steueramt]
Die Kehrichtsäcke können beliebig gekauft werden. Die dazugehörigen Kehrichtmarken erhalten Sie im Volg in Full und Reuenthal oder auf der Finanzverwaltung.
Preise: 17 Liter - Fr. 1,10 35 Liter - Fr. 2,00 60 Liter - Fr. 3,00 110 Liter - Fr. 5,50 [Finanzverwaltung]
Die Niederlassung- bzw. Wohnsitzbescheinigung ist bei der Einwohnerkontrolle zu bestellen. [Einwohnerkontrolle]
Für verlorene oder aufgefundene Gegenstände können Sie sich an die Regionalpolizei wenden.
Telefon: 056 268 68 20 [Fundbüro]
Voraussetzung ist, dass Sie seit 12 Jahren in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt), 5 Jahre im Kanton Aargau und seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Full-Reuenthal wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.
Sie sind bereits Schweizerbürger oder Schweizerbürgerin und möchten zusätzlich das Gemeindebürgerrecht von Full-Reuenthal erwerben. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Full-Reuenthal insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt. Dem Gesuchsformular sind beizulegen:
Der Strafregisterauszug muss beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Den Auszug können Sie online unter www.strafregister.admin.ch bestellen. Bitte wenden Sie sich für ein Beratungsgespräch an die Gemeindekanzlei. [Gemeindekanzlei]
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Full-Reuenthal. [Gemeindekanzlei]
Ja, dies ist möglich. Es bedarf jedoch der Vorsprache beim Migrationsamt in Aarau mit Ihrem gültigen Reisepass sowie einem farbigen Passfoto, welches zur Ausstellung eines Rückreisevisums benötigt wird. Dieses gewährleistet Ihnen die reibungslose Rückreise in die Schweiz. [Einwohnerkontrolle]
Sie können den verfallenen Check inklusive einem Begleitschreiben mit der Bitte um Rückerstattung an das Steueramt zurück senden und das von Ihnen gewünschte Konto zur Überweisung angeben. Die Gutschrift kann auf Ihren Wunsch auch auf ein aktuelles Steuerjahr gutgeschrieben werden. [Steueramt]
Seit 01. März 2010 ist auf Bundesebene das neue Ausweisgesetz und die Ausweisverordnung in Kraft getreten. Der neue Schweizer Pass (Pass10) enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
Die Einführung des biometrischen Passes hat folgende Auswirkungen:
Adresse Pass- und Patentamt Bleichemattstrasse 1 5001 Aarau Tel. 062 835 19 28 Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 19:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen: www.schweizerpass.ch www.ag.ch/passamt [Pass- und Patentamt]
Wenn Sie eine neue Identitätskarte (ID) benötigen, ist die persönliche Vorsprache bei der Gemeindekanzlei erforderlich, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift der erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und den zu ersetzenden Ausweis mit. [Gemeindekanzlei]
Falls Sie einen Ausweis verloren haben, wird bei der Antragstellung einer neuen Identitätskarte ein Verlustschein benötigt. Der Verlustschein wird durch eine schweizerische Polizeistelle ausgestellt. [Gemeindekanzlei]
AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Jedoch sind Ergänzungsleistungen keine Fürsorgeleistungen. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch. [Gemeindezweigstelle-SVA]
Am besten melden Sie sich frühzeitig bei der Gemeindezweigstelle-SVA. Die Einreichung der Anmeldung zum Bezug der Altersrente sollte etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der zugehörigen Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. [Gemeindezweigstelle-SVA]
Es handelt sich um eine Abkürzung für den englischen Begriff "frequently asked questions", also "häufig gestellte Fragen". Da es sich um eine im Internet geläufige Abkürzung handelt, haben wir ihn auch hier verwendet. [Gemeindekanzlei]
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt und muss die Unrichtigkeit derselben im Einspracheverfahren beweisen. [Steueramt]
Nehmen Sie umgehend schriftlich oder telefonisch mit der Finanzverwaltung Kontakt auf, damit eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Im Grundsatz gilt, dass die Steuerschuld innerhalb eines Jahres abgetragen werden kann. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, gilt diese nur einmalig für die aktuelle Steuerschuld. [Finanzverwaltung]
Grundsätzlich sind unsere Insekten gegenüber Menschen nicht agressiv. Es kann aber vorkommen, dass Wespen, Hornissen usw. ihr Nest zu Nahe in unserem Lebensbereich bauen und somit für uns zur Gefahr werden.
Die Feuerwehr nimmt sich diesem Problem gerne an. Regionale Feuerwehr Leibstadt Kommando Burkhard André Neumattring 576 5325 Leibstadt Tel. 079 448 22 42 Email andre.burkhard@rfwl.ch [Feuerwehr]
Der AHV-Ausweis kann bei der Gemeindezweigstelle SVA bestellt werden. [Gemeindezweigstelle-SVA]
Man unterscheidet zwischen dem betreibungsrechtlichen und dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum.
Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt*, der Miete (gemäss Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Full-Reuenthal) und den Krankenkassenprämien (Grundversicherung). *Der Grundbedarf für den Lebenunterhalt umfasst alle notwendigen Lebenshaltungskosten und setzt sich zusammen aus •dem nach Haushaltsgrösse abgestuften Grundbedarf I für den Lebensunterhalt, •dem Zuschlag zum Grundbedarf I •dem regional differenzierten Grundbedarf II für den Lebensunterhalt. Der Grundbedarf für den Lebenunterhalt umfasst die folgenden Ausgabepositionen: •Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren •Bekleidung und Schuhe •Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten •Laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Wohnung) inkl. Kehrichtgebühren •Kleine Haushaltsgegenstände •Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.B. selbst gekaufte Medikamente) •Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa) •Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Post) •Unterhaltung und Bildung (z.B. Konzession Radio/TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung) •Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel) •Persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial) •Auswärts eingenommene Getränke •Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke) [Gemeindekanzlei]
Der Steuerfuss beträgt zurzeit 125%. [Steueramt]
Die Wasserhärte entsteht beim Durchtritt von Wasser durch Böden und/oder Grundwasserleiter (Aquifere). Deshalb hängt es stark vom geologischen Untergrund ab, welche und wie viel Härtebildner in Lösung gehen können. Dem entspricht die geografische Verteilung der Wasserhärte.
In Full-Reuenthal beträgt der Wasserhärtegrad 27° fh. [Patrick Vögele]
Das Betreibungsbegehren ist beim zuständigen Betreibungsamt schriftlich einzureichen. Das Begehren muss Name und Wohnort von Gläubiger und Schuldner, die Forderungssumme, sowie die Forderungsurkunde enthalten und vom Gläubiger unterzeichnet sein. Fehlt eine entsprechende Urkunde, muss der Forderungsgrund angegeben werden. Das Betreibungsbegehren kann beim Betreibungsamt bei Ihrem Wohnort bezogen werden. [Betreibungsamt]
Die Kindesanerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. [Zivilstandsamt Leuggern]
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig.
Bei Wohnsitz in Full-Reuenthal wird Sie das Zivilstandsamt in Leuggern gerne beraten. Regionales Zivilstandsamt Leuggern (RZA) Schulweg 1 5316 Leuggern Tel.: 056 268 60 52 Fax: 056 268 60 53 E-Mail: rza@leuggern.ch [Regionales Zivilstandsamt, Leuggern]
Gartenabfälle, Laub und Gras gehören nicht in den Kehricht.
Die Grünabfälle können wie folgt entsorgt werden: Zwischen 23. März und 28. September jeweils Samstagmorgen 10.00 - 12.00 Uhr Zwischen 5. Oktober und 15. März jeden 1. + 3. Samstag pro Monat 10.00 - 12.00 Uhr Beim Strickhof in Reuenthal Vom 11. - 23. März und vom 18.10. - 09. November Für Full: Wertstoffsammelplatz neben der Turnhalle Full Für Reuenthal: direkt beim Strickhof Vom 18. - 23. März und vom 04. - 09. November Häckselservice mobil [Finanzverwaltung]
Erbenverzeichnis
Es ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt ein solches Verzeichnis bei der Gemeindekanzlei schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen. Im Verkehr mit Behörden oder Banken müssen sich die Erben ausweisen können. Dazu dienen das Erbenverzeichnis oder die Erbbescheinigung. Im Todesfall ist über den Nachlass ein sogenanntes amtliches Inventar zu erstellen. Es werden folgende Inventararten unterschieden: Normales Inventar Basis für das normale Inventar bildet die Steuererklärung, sog. unterjährige Steuererklärung vom 1.1. bis zum Todestag Bei diesem Inventar wird weiter in sog. Pflicht- und Nichtpflichtfälle unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig für die Beurteilung, ob Erbschaftssteuern anfallen. Im Nichtpflichtfall sind nur Ehegatten und Kinder als gesetzliche Erben vorhanden. Sie haben keine Erbschaftssteuer zu entrichten. Öffentliches Inventar Es ist beim zuständigen Bezirksgericht zu verlangen. Es findet hier ein Rechnungsruf statt. Schuldner und Gläubiger haben in dieser Zeit ihre Ansprüche auf dem Inventuramt anzumelden. Das Inventar gibt den Erben die Möglichkeit zu beurteilen, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Sicherungsinventar Es wird vom Gericht angeordnet, z.B. wenn Nacherben eingesetzt sind. Das Sicherungsinventar kann aber auch von den Erben ebenfalls beim Bezirksgericht verlangt werden, z.B. wenn das Erbe noch nicht angetreten oder erst später verteilt wird. Basis für dieses Inventar ist wiederum die unterjährige Steuererklärung. Wer von Aktiven oder Passiven eines Erblassers Kenntnis hat, ist verpflichtet, dies der Inventurbehörde anzugeben. [Inventurwesen]
Für die Ausfertigung eines Handlungsfähigkeitszeugnis wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei. [Einwohnerkontrolle]
Für die Ausfertigung eines Leumundszeugnis wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei. [Einwohnerkontrolle]
Diese ist beim Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, anzufordern.
Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt eine solche Erbbescheinigung schriftlich zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen. [Inventuramt]
Betreibungsamt
Hauptstrasse 20 5314 Kleindöttingen Tel. 056 245 33 12 [Betreibungsamt Kleindöttingen]
Grundbuchauszüge können auf dem Grundbuchamt des Bezirks bestellt werden.
Grundbuchamt Baden Bahnhofstrasse 40 5401 Baden Tel. 056 200 09 40 Email gbabaden@ag.ch [Grundbuchamt Baden und Zurzach]
Katasterplankopien müssen beim Grundbuchgeometer bezogen werden.
Nachführungsgeometer Reto Porta Quellenstrasse 3 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 74 00 Email info@geometer-zurzach.ch [Nachführungsgeometer, Bad Zurzach]
Für Beglaubigungen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die Gemeindekanzlei. [Sonja Modest]
Für das Ausstellen von Freianglerkarten ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei zuständig.
Telefon: 062 835 28 50 E-Mail: jagd_fischerei@ag.ch [Departement BVU]
Kleine Sperrgüter
Dies ist mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr möglich. Bitte zerkleinern Sie den Gegenstand und versehen diesen mit einer Marke. Die Marke erhalten Sie im Volg oder auf der Finanzverwaltung. Grosse Sperrgüter Bitte melden Sie grosse Sperrgüter dem Abfuhrunternehmen. Tel. 056 444 25 17
Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht. In Full-Reuenthal ist dies das Bezirksgericht in Bad Zurzach. Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig.
Bezirksgericht Zurzach Hauptstrasse 50 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 73 01 Fax 056 269 73 30 [Bezirksgericht Zurzach]
Für den Versand der Stimmunterlagen ist die Einwohnerkontrolle zuständig. [Einwohnerkontrolle]
Für die Bestattung ist die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person zuständig.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch an. Die zuständige Person wird Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen ist. [Gemeindekanzlei] |