Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern ist zuständig für:
Für den Steuerbezug ist die Abteilung Finanzen zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen, Betreibungen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)Bin ich als Besitzer eines Hauses oder Wohnung berechtigt, selbst geleistete Arbeiten im bzw. am Haus von den Steuern abzuziehen? Die selbstgeleistete Arbeit (Eigenleistung) kann nicht abgezogen werden. Das Material, welches dafür benötigt wurde, kann vom Einkommen als Unterhalt abgezogen werden. Bis wann muss ich meine Steuererklärung eingereicht haben? Für unselbständig Erwerbende am 31. März. Steuerpflichtige mit Abgabetermin 31. März erhalten auf mündliches oder schriftliches Gesuch hin eine Fristerstreckung bis maximal zum 30. Juni zugestanden. Mein Check für die Rückvergütung der zuviel bezahlten Steuern ist verfallen. Was kann ich tun? Sie können den verfallenen Check inklusive einem Begleitschreiben mit der Bitte um Rückerstattung an das Steueramt zurück senden und das von Ihnen gewünschte Konto zur Überweisung angeben. Die Gutschrift kann auf Ihren Wunsch auch auf ein aktuelles Steuerjahr gutgeschrieben werden. Was geschieht, wenn ich meine Steuererklärung nicht einreiche? Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt und muss die Unrichtigkeit derselben im Einspracheverfahren beweisen. Wie hoch ist der Steuerfuss in der Gemeinde Full-Reuenthal? Der Steuerfuss beträgt zurzeit 125%.
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