Gemeindezweigstelle SVA
Die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für AHV- und IV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenprämienverbilligung, Nichterwerbstätige, Selbstständige und Arbeitgeber. Als SVA-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA). Die Gemeindezweigstelle erteilt Auskünfte, gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse weiter. Informationen, Broschüren und Merkblätter sind auf der Homepage www.sva-ag.ch verfügbar.
Online-DiensteHäufig gestellte Fragen (FAQ)Ab wann kann ich meine Altersrente beziehen? Bei erreichen des ordentlichen Rentenalters. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Folgemonats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Bemerkungen: Es ist ein Rentenvorbezug sowie ein Rentenaufschub möglich. Wann erhalte ich Ergänzungsleistungen? AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Jedoch sind Ergänzungsleistungen keine Fürsorgeleistungen. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch. Wie erhalte ich einen AHV-Ausweis Der AHV-Ausweis kann bei der Gemeindezweigstelle SVA bestellt werden.
|