Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
SVA Zweigstelle
Gemeindezweigstelle SVA Die Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO und der Ergänzungsleistung sowie der Kinderzulagen. Sie führt auch das Mitgliederregister der Selbständigerwerbenden und der juristischen Personen und ist zuständig für deren An- und Abmeldung bei der AHV. Weitere Informationen, Broschüren und Merkblätter sind auf der Homepage www.sva-ag.ch verfügbar.
Online-DiensteHäufig gestellte Fragen (FAQ)Ab wann kann ich meine Altersrente beziehen? Bei erreichen des ordentlichen Rentenalters. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Folgemonats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Bemerkungen: Es ist ein Rentenvorbezug sowie ein Rentenaufschub möglich. Wann erhalte ich Ergänzungsleistungen? AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Jedoch sind Ergänzungsleistungen keine Fürsorgeleistungen. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch. Wie erhalte ich einen AHV-Ausweis Der AHV-Ausweis kann bei der Gemeindezweigstelle SVA bestellt werden.
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