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Gemeindezweigstelle SVA

Die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für AHV- und IV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenprämienverbilligung, Nichterwerbstätige, Selbstständige und Arbeitgeber.

Als SVA-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA).

Die Gemeindezweigstelle erteilt Auskünfte, gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse weiter.

Informationen, Broschüren und Merkblätter sind auf der Homepage www.sva-ag.ch verfügbar.

Kontakt

Gemeindezweigstelle SVA
Oberdorfstrasse 222
Postfach 18
5325 Leibstadt
Tel. 056 267 63 40
sozialdienst@leibstadt.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag 9.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 9.00 - 11.30 Uhr Nachmittag geschlossen

 

Personen

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