Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
LeinenpflichtHunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In den übrigen Zeiten können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Datum der Neuigkeit 29. März 2021
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