Ergebnisse kommunale Abstimmung vom 13.12.2020Resultate der Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020 Die nachfolgenden Beschlüsse wurden, mit dem Tag der Annahme durch die Stimmberechtigen, rechtsgültig gefasst:
Gemäss § 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19.12.1978 kann gegen Beschlüsse, die direkt an der Urne gefasst worden sind, kein Referendum ergriffen werden. Beschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§§ 66 ff GPR). Gemeinderat Full-Reuenthal Dokument Protokoll_kommunale_Abstimmung_13122020.pdf (pdf, 292.3 kB) Datum der Neuigkeit 13. Dez. 2020
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