Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021Gemeindeammann Marcel Werder hat aus persönlichen und beruflichen Gründen seine Demission auf den 31. Dezember 2018 eingereicht. Die Gemeindeabteilung hat der Demission auf den Zeitpunkt der Ersetzung zugestimmt. Die Ersatzwahl wurde auf Sonntag, 25. November 2018 angesetzt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeinde-kanzlei Leibstadt bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12. Oktober 2018, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Leibstadt, 6.8.2018 WAHLBÜRO FULL-REUENTHAL
Datum der Neuigkeit 8. Aug. 2018
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