Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2018Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeinde Full-Reuenthal veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Dezember 2018
Gemeinderat Full-Reuenthal Datum der Neuigkeit 23. Nov. 2018
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