Kinderalimentebevorschussung
Dazu benötigen wir ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil, resp. einen von der Vormundschaftsbehörde oder dem Gericht genehmigten Unterhaltsvertrag.
Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an das Alimenteninkasso der Gemeinde Wohlen über und wir übernehmen das Inkasso.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionaler Sozialdienst Leibstadt | 056 267 63 40 | sozialdienst@leibstadt.ch |