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Krankenkassenprämienverbilligung

Der Kanton gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Prämienverbilligung kann online beantragt werden. Haushalte, welche mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten jeweils von der SVA Aargau einen Code, um die Prämienverbilligung für das Folgejahr beantragen zu können. Der Antrag für Prämienverbilligung muss jeweils bis spätestens am 31. Dezember eingereicht werden (z.B. bis 31.12.2021 für Anspruch 2022).

Ein ausserordentlicher Antrag ist möglich, falls sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse massgebend verändert haben (+/- 20%).

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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