Die nördlichste Gemeinde im Kanton Aargau
Selbstständigkeit
Zuständiges Amt: SVA Zweigstelle Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Ob eine Person im Sinne der AHV selbstständigerwerbend ist, beurteilt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau im Einzelfall. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter http://www.sva-ag.ch . Unter der gleichen Adresse können auch Merkblätter bestellt werden.
|