Kopfzeile

Inhalt

Ausländerausweis

Aufenthaltsregelungen werden vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau vorgenommen. Den Ausweis selber stellt das Ausweiszentrum in Aarau aus. Die Ausländerausweise sind jedoch bei den Einwohnerdiensten zu beantragen.

 

Erstausstellung

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, wird der neue Ausweis direkt beantragt, wenn Sie sich bei den Einwohnerdiensten anmelden.

Bei einer Geburt erfolgt die Beantragung des Ausweises automatisch über die Einwohnerdienste. Sie werden brieflich benachrichtigt, wenn der Ausländerausweis Ihres Kindes abholbereit ist.

 

Verlängerung

Aufenthaltsbewilligung B und Niederlassungsbewilligung C

Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf Ihres alten Ausweises das Formular «Verfallsanzeige» per Post. Um eine Verlängerung zu beantragen, kommen Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular und Ihrem Pass/Ihrer Identitätskarte am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Kurzaufenthaltsbewilligung L

Um einen neuen Ausweis zu beantragen, kommen Sie bitte vor Ablauf Ihrer L-Bewilligung am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Bitte bringen Sie Ihren alten Ausländerausweis, den aktuellen Arbeitsvertrag und Ihren Pass/Ihre Identitätskarte mit.

 

Adressänderung

Sollten Sie innerhalb des Kantons Aargau oder innerhalb der Gemeinde umgezogen sein, wird die Adressänderung direkt dem Amt für Migration und Integration gemeldet. Es erfolgt die Weiterverrechnung der Aufwandsgebühr des Amt für Migration und Integration via Rechnung.

 

Änderung des Namens oder Zivilstandes

Namensänderung oder Zivilstandsänderung in der Schweiz (beim Zivilstandsamt)

Die Namensänderung/Zivilstandsänderung wird den Einwohnerdiensten automatisch vom Zivilstandsamt gemeldet. Ihr Name oder/und Zivilstand wird im Einwohnerregister geändert.

Um den Namen auf dem Ausländerausweis anzupassen, muss eine Identitätskarte oder ein Pass mit dem neuen Namen den Einwohnerdiensten abgegeben werden.

 

Namensänderung oder Zivilstandsänderung im Ausland

Bei Zivilstands- oder Namensänderungen im Ausland nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf. Es wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Änderungen vorgängig beim Zivilstandsamt nachtragen lassen müssen oder welche Unterlagen es benötigt, um die Anpassungen direkt im Einwohnerregister vorzunehmen.

 

Ausweisverlust

Siehe Fundbüro

Zugehörige Objekte