Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren für den 1. Wahlgang vom 18. Juni 2023
Gemeinderat Theo Sibold hat aus privaten Gründen seine Demission eingereicht. Die Gemeindeabteilung hat der Demission auf den Zeitpunkt der Ersetzung zugestimmt. Die Ersatzwahl wurde auf Sonntag, 18. Juni 2023 angesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 5. Mai 2023, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
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