Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 ist am 31.12.2023 abgelaufen. Aus gesetzlichen Gründen kann nach Ablauf der Frist keine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 mehr gemacht werden.
Melden Sie uns Ihre Veränderung mit dem Änderungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel wird uns automatisch von Ihrem bisherigen Krankenversicherer gemeldet.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.