Ersatzwahl Wahlbüro Ersatzmitglied für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Stille Wahl
Innert der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird daher folgende, für den 1. Wahlgang vorgeschlagene Person, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Stoll Lisa, 2003, von Wilchingen SG, Fahrhäuser 487
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen (§§ 66 ff GPR).
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