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Bewilligung Wirtetätigkeit

Für

  • die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • eine personelle Aenderung in der Betriebsführung
  • den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit
  • den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
ist beim Gemeinderat ein auf der Gemeindekanzlei erhältliches Gesuchsformular für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen.


Einzelanlass mit Wirtetätigkeit

Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.


Verlängerung der Oeffnungszeiten

Der Gemeinderat kann den einzelnen Betrieben und bei öffentlichen Fest- und Vereinsanlässen eine Verlängerung der Oeffnungszeiten bewilligen, sofern es die Verhältnisse erlauben. Diese Bewilligung ist gebührenpflichtig und muss ebenfalls mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular gemeldet werden.

Zugehörige Objekte