Fristerstreckung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Fristerstreckungsgesuch (schriftlich, eFristen oder via Online-Formular) an die Abteilung Steuern.
Unter http://www.ag.ch/efristerstreckung können neu Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch über Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche "Code" benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 056 267 63 50 | steuern@leibstadt.ch |